I. Beschäftigte
1. Alle Beschäftigten werden vor Arbeitsantritt in den Hygienevorschriften und in die Symptomatik bei COVID-19 aktenkundig geschult.
4. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, die mehrfach pro Schicht, möglichst aller zwei Stunden gewechselt wird, oder mit Hilfe von Plexiglaswänden, die pro Schicht mehrfach gereinigt werden, verringert.
II. Gastronomiebereich
8. Es findet keine Selbstbedienung durch das Publikum statt.
9. Speise- und Getränkekarten werden in Form von Aushängen/Aufstellern eingesetzt. 10. Es wird weitgehend auf Geschirr und Gläser verzichtet und Einweggeschirr genutzt. 11. Wiederverwendbare Behältnisse, sofern sie überhaupt zum Einsatz kommen, durchlaufen ein Spül- und
21. Die Bestuhlung berücksichtigt einen Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gästen. 22. Aushänge, u. a. im Eingang, informieren zu Hygieneregeln (zB. Händehygiene, Husten- und Niesetikette), der Mund- und Nasenschutz-Empfehlung, dem Abstandsgebot sowie dem Betretungsverbot bei Krankheitsverdacht; vorzugsweise unter Verwendung von Piktogrammen. 23. Personen mit Erkältungssymptomen, die auf Erkrankung an COVID-19 hindeutet, wird der Zutritt verwehrt (Besucher und Beschäftigte gleichermaßen).
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