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Hygienekonzept nach §3 iVm §4 SächsCoronaSchVO v. 03.06.2020

Unser Hygienekonzept ist ausgerichtet an der Sächsischen Corona-Verordnung vom 03.06.2020 und wurde am 10.06.2020 durch die zuständige Behörde genehmigt. Um eine veranstaltungsbedingte Ausbreitung der COVID-19 Pandemie möglichst vorzubeugen, gilt im Westbad zusätzlich der Rahmenplan des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC). Wesentliche Inhalte sind neben der Einhaltung der Abstandsregelungen, operative wie organisatorische Hygienemaßnahmen, sowie Maßnahmen, die eine möglichst lückenlose Rekonstruierbarkeit möglicher Infektionsfälle ermöglichen. Kontaktieren Sie uns gerne zu Fragen rund um die Sicherheit während Ihres Events und informieren Sie uns auch bereits bei der Buchung über zusätzlich gewünschte Sicherheitsmaßnahmen.

I. Beschäftigte 

1. Alle Beschäftigten werden vor Arbeitsantritt in den Hygienevorschriften und in die Symptomatik bei COVID-19 aktenkundig geschult. 

2. Alle Maßnahmen und Verhaltensregeln des vorliegenden Hygienekonzept werden schriftlich festgehalten und den Beschäftigten ausgehändigt. 
3. Beschäftigte erklären vor Arbeitsantritt aktenkundig ihre Symptomfreiheit. 

4. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, die mehrfach pro Schicht, möglichst aller zwei Stunden gewechselt wird, oder mit Hilfe von Plexiglaswänden, die pro Schicht mehrfach gereinigt werden, verringert. 

5. Die betrieblichen Abläufe werden so gestaltet, dass ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. 
6. Beschäftigte tragen Arbeitskleidung, die nach jeder Benutzung gereinigt (mind. 60°) und getrennt von Privatkleidung aufbewahrt wird. 
7. In allen Arbeitsbereichen sind Handwaschbecken und Desinfektionsmittel sowie Schutzausrüstung (zB. Handschuhe für Reinigungsprozesse) verfügbar. 

II. Gastronomiebereich 

8. Es findet keine Selbstbedienung durch das Publikum statt. 

9. Speise- und Getränkekarten werden in Form von Aushängen/Aufstellern eingesetzt. 10. Es wird weitgehend auf Geschirr und Gläser verzichtet und Einweggeschirr genutzt. 11. Wiederverwendbare Behältnisse, sofern sie überhaupt zum Einsatz kommen, durchlaufen ein Spül- und 

Reinigungs-System mit > 60°C (Geschirrspülmaschine), einer Klarspülung und vollständiger Trocknung (falls Poliertücher verwendet werden, erfolgt ein Wechsel nach jedem Gebrauch und werden diese bei mind. 60° gewaschen). 
12. Gläser und Tassen, sofern sie zum Einsatz kommen, sind möglichst weit unten anzufassen. 13. Nach jedem Abtragen von Gläsern und Tellern sind stets die Hände zu waschen. 14. Ein Barbetrieb findet nicht statt; soweit Verkaufstresen zum Einsatz kommen, wird eine Trennscheibe (Spuckschutz/Plexiglaswand) errichtet. 
15. Im Verkaufsbereich sind Bodenmarkierungen zur Einhaltung des Abstandes bei Warteschlangenbildung angebracht. 
16. Alle Arbeitsflächen, -materialien und -mittel sowie alle Kassenoberflächen werden regelmäßig heiß gewaschen und/oder desinfiziert (insbesondere bei Schichtwechsel). 
17. Es soll nach Möglichkeit kontaktlos gezahlt werden. 
III. Gebäude / Veranstaltungsbereich 

19. Zum allgemeingültigen Abstandsgebot (von 1,5m) wird aufgefordert. Dies gilt für alle für das Publikum zugänglichen Flächen und Räume. 
20. Veranstaltungen finden grundsätzlich bestuhlt statt. 

21. Die Bestuhlung berücksichtigt einen Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gästen. 22. Aushänge, u. a. im Eingang, informieren zu Hygieneregeln (zB. Händehygiene, Husten- und Niesetikette), der Mund- und Nasenschutz-Empfehlung, dem Abstandsgebot sowie dem Betretungsverbot bei Krankheitsverdacht; vorzugsweise unter Verwendung von Piktogrammen. 23. Personen mit Erkältungssymptomen, die auf Erkrankung an COVID-19 hindeutet, wird der Zutritt verwehrt (Besucher und Beschäftigte gleichermaßen). 

24. Desinfektionsspender befinden sich an allen Ein- und Ausgängen, an den Saalzugängen, am Verkaufsbereich und an den Zugängen zum WC-Bereich. 
25. Öffentlich zugängliche Kontaktflächen, insbesondere Türgriffe, Armaturen im WC-Bereich sowie Tastaturen und Handläufe im Aufzug werden mind. 2x arbeitstäglich, im WC-Bereich mind. im 3-Stunden Rhythmus, je nach Gästeaufkommen bis zu halbstündig desinfiziert. 
26. In allen WC-Bereichen befinden sich ausreichend Desinfektionsspender, Flüssigseife und nicht-wiederverwendbarer Handtücher (Handtuchspender) 
27. Die WC-Bereiche werden in regelmäßigen Zyklen, entsprechend der Gästeanzahl, gereinigt, mindestens aller 6 Stunden. 
28. Das Reinigungspersonal bestätigt den Reinigungszyklus schriftlich (Reinigungsplan). 29. Eine Entgegennahme der Garderobe durch Beschäftigte findet nicht statt. 
30. Eine raumlufttechnische Anlage gewährleistet die kontinuierliche Lüftung der Veranstaltungsräume, bei Bedarf mit 100% Außenluftanteil. 
31. Auf die Einhaltung der Hygiene-Gebote und der Abstandsregelungen (auch im WC-Bereich) wird durch Personal hingewiesen. 

Hygienekonzept Westbad

Rahmenplan des EVVC

Sächsische Corona-Schutzverordnung 

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